Allgemeine Beförderungsbedingungen für
Passagiere und Gepäck
Der Transport von Passagieren und Gepäck wird von Belle Air in
Übereinstimmung mit den folgenden Bedingungen geliefert.
Kaufbedingungen; Änderungen des Tickets; Bedingungen für den
Transport
KAUFBEDINGUNGEN
1. Begriffsbestimmungen
1.1. Laut diesen allgemeinen Beförderungsbedingungen, sofern nicht anders
angegeben oder sich vom Zusammenhang nichts anderes ergibt, haben die folgenden
Ausdrücke die ihnen jeweils nebenstehend zugeordnete Bedeutung:
- Erwachsene: Es werden Passagiere gemeint, die beim Abflug älter als 11
Jahre sind;
- Das Gepäck Sind alle Gegenstände, die der Passagier mit sich nimmt.
Wenn nicht anders angeordnet, umfasst dieser Begriff sowohl das aufgegebene als
auch das nicht aufgegebene Gepäck des Fluggastes;
- Aufgegebenes Gepäck: ist dasjenige Gepäck, das wir in unsere Obhut
nehmen und für das wir einen Gepäck- Identifizierungsschein
ausgestellt haben;
- Nicht Aufgegebenes Gepäck ist das Handgepäck, das der Passagier mit
sich an Bord des Flugzeugs nimmt und auf jeden Fall das nicht aufgegebene
Gepäck;
- Das Ticket ist eine durch die Fluggesellschaft ausgestellte Urkunde, die als
"Flugschein und Gepäckschein" gekennzeichnet ist, oder ist die
Bestätigung und die Zusammenfassung der Flugdaten inbegriffen
Bestätigungsnummer; die darin enthaltenen Vertragsbedingungen und Hinweise
sowie Flug- und Fluggastcoupon, wie auch die vom Check-in ausgestellte
Bordkarte sind Bestandteil des Flugscheins;
- - Das Call Center ist ein telefonisches Betreuungscenter der
Fluggesellschaft, an dem sich die Passagiere für allgemeine Informationen
über die Flüge wenden können. Durch das Call Center kann man
sich auch über den Kauf von Tickets erkundigen, sowie Tickets direkt
kaufen;
- Allgemeine Beförderungsbedingungen: Es sind diese allgemeinen
Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck gemeint;
- Buchungsbezugscode: Der von der Fluggesellschaft dem Passagieren mitgeteilte
Code, der dazu dient, die ausgeführte und bestätigte Buchung zu
ermitteln;
- Konvention von Warschau: Die am 12 Oktober 1929 in Warschau signierte
Konvention, für die Vereinheitlichung einiger Regeln die den
internationalen Lufttransport betreffen.
- Sonderziehungsrechte: Es handelt sich um die Sonderziehungsrechte
entsprechend der Definition des Internationalen Weltwährungsfonds, die
einer täglichen Kursnotierung unterworfen sind. Die Kursnotierung wird
täglich auf den wichtigsten Tageszeitungen veröffentlicht;
- Infant: Es werden Passagiere gemeint, die beim Abflug jünger als 2 Jahre
sind;
- Passagier: Es werden alle Personen gemeint, die von der Fluggesellschaft
befördert werden, oder für wessen Transport sich die Fluggesellschaft
verpflichtet. Der Bordpersonal ist ausgeschlossen;
- PIR - Property Irregular Reports: Es ist das in den Flughäfen
verfügbare Formular gemeint, das für die Beschwerden der Passagieren
bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks, oder bei einer
Verspätung der Rückgabe des gleichen auszufüllen ist;
- Gepäckschein: Es sind die Teile des Tickets gemeint, die den Transport
des aufgegebenen Gepäcks betreffen;
- Fluggesellschaft: Es ist Belle Air gemeint, auf die sich diese allgemeinen
Bedingungen beziehen, welche den Transport von Passagieren und Gepäck
liefert, sowie auch alle Vertragsfluggesellschaften, oder diejenigen die sich
mit dem Transport der Passagieren und des Gepäcks verpflichten. Hauptsitz
von Belle Air: Blv. Zogu I, Nr. 1 (Qendra Tregtare Tirana), Tirana, ALBANIA,
Telefon + 355 (0)4 240 175, fax + 355 (0)4 240 213, NIPT K 51817001T.
2. Kenntnisnahme und Annahme der allgemeinen Vertragsbedingungen
Die folgenden allgemeinen Bedingungen können in jedem Moment von der
Fluggesellschaft aktualisiert oder geändert werden. Diese Änderungen
werden sofort auf dieser Website mitgeteilt. Die Bedingungen müssen vom
Passagier online oder über das Call Center vor der Buchung zur Kenntnis
genommen werden. Somit bringt die Buchung eine ausführliche Kenntnis und
eine vollständige Annahme der Bedingungen mit sich. Im Fall die Buchung
online gemacht wird, verpflichtet sich der Passagier die allgemeinen
Bedingungen zu drucken und zu aufbewahren; gleichermassen verpflichtet sich der
Passagier, jedes Mal wenn eine Änderung eintritt, die allgemeinen
Bedingungen zu drucken und zu aufbewahren. Das für den Transport des
Passagiers gekaufte Ticket ist nur auf geplanten Belle Air Flügen
gültig und ist mit der Aufschrift Valid Belle Air only gekennzeichnet.
3. Buchung und Kauf des Tickets
3.1. Das Ticket kann über diese Website (www.belleair.al), über das
Call Center, bei Ihrem Stammreisebüro oder bei den Ticketschaltern der
Fluggesellschaft gekauft werden. Das Call Center kann unter der Nummer +355
(0)4 240175 erreicht werden. Für jede ausgeführte Zahlung wird eine
Transaktionsgebühr von 5,00 Euro direkt zum Preis des Tickets
hinzugefügt.
3.2. Der gleichzeitige Kauf des Tickets bei der Buchung.
Die Bestätigung der Buchung und die darauf folgende Mitteilung des
Bezugscode, erfolgen nach dem die Fluggesellschaft die Zahlung des Tarifs und
der relativen Zuschlägen überprüft hat. Im Fall sich die Zahlung
als nicht erfolgt erweisen sollte, kann die Fluggesellschaft die Buchung
löschen.
3.3. Bei online Buchungen, über die Website, wird die Bestätigung der
Buchung mit dem Bezugscode und die Zusammenfassung der Flugdaten dem Passagier
per Email mitgeteilt. Im Fall von telefonischen Buchungen, über das Call
Center, können die Bestätigung der Buchung mit dem Bezugscode und die
Zusammenfassung der Flugdaten dem Passagier über folgende Mittel
mitgeteilt werden: - per Fax; - per Email
Beim Kauf des Tickets in einem Reisebüro, werden die Bestätigung der
Buchung mit dem Bezugscode und die Zusammenfassung der Flugdaten direkt dem
Passagier direkt übergeben.
3.4. Bei Flugplanänderungen werden dem Passagier die Mitteilungen an die
bei der Buchung angegebene Emailadresse gesendet. Es obliegt dem Passagier sich
jeweils bei seiner Emailadresse über Flugplanänderungen, in Bezug auf
den gekauften Flug, zu vergewissern.
3.5. Die Tickets können bis 3 Stunden vor dem Abflug gekauft werden.
3.6. Die Buchung ist für ein Jahr nach der Bestätigung der
Fluggesellschaft gültig.
3.7. Die Tickets sind nur für die Economy Klasse und können nur
für den Hinflug oder für den Hin- und Zurückflug sein.
3.8. Pro Transaktion können bis höchstens 15 Plätze gekauft
werden.
4. Tarife und Zahlungsweise
4.1. Die Tarife enthalten nur den Transport vom Startflughafen zum
Zielflughafen. Daher ist der Transport zwischen den Flughäfen und/oder
zwischen den Flughäfen und den Terminals. Es werden die Tarife angewandt,
die bei der Buchung in Kraft sind und für welche eine beschränkte
Anzahl von Plätzen verfügbar ist. Der Verfügbarkeit von
Plätzen entsprechend, können die Tarife vor dem Beginn des Transports
schwanken. Im Fall der anwendbare Tarif nicht bezahlt wurde, hat die
Fluggesellschaft das Recht den Transport zu verweigern.
4.2. In Bezug auf was im folgenden Artikel 11 dieser allgemeinen Bedingungen
für den Gepäcktransport angeordnet wird, ist der Passagier
verpflichtet für jedes erworbene Ticket, zusätzlich zum Tarif, alle
Kosten für die relativen Regierungs- und Amtssteuern zu tragen. Ins
Besondere muss der Passagier die Flughafensteuern, bezüglich auf die
Passagieren und dem Gepäck, auf die Nutzung aller Dienstleistungen, sowie
auf die Crisis Surcharge und die Fuel Surcharge, tragen, die aufgrund des
Start- und Zielflughafens schwanken. Die Tarife und die Steuern werden in Euro
bezahlt.
4.3. Kleinkinder, die jünger als zwei Jahren sind, können auf dem Arm
eines Erwachsenen reisen. Der Tarif beträgt 10% des verfügbaren
Erwachsenentarifs, plus die Crisis Surcharge und die Fuel Surcharge. Diese
Kleinkinder haben kein Recht Gepäck mit sich zu nehmen.
4.4. Die Zahlungen können mit Mastercard, Visa, American Express und
Diners Kreditkarten gemacht werden. Für jede ausgeführte Zahlung wird
eine Transaktionsgebühr von 6,00 Euro hinzugefügt.
5. Vertraulichkeit
Um die Vertraulichkeit der Daten der online angewandten Kreditkarten zu
schützen, benutzt die Fluggesellschaft die neueste Secure Socket Layer
(SSL) Technologie. Das SSL ist zur Zeit die Bevorzugteste Methode für die
Übertragung über das Internet von vertraulichen Daten wie z. Bsp.
diejenigen von Kreditkarten. Beim Bezahlen, wenn der benutzte Browser das SSL
abstützt, kann der Passagier die Schutzmethodenopzion wählen und die
Daten werden von dieser Technologie geschützt. Wenn der Browser
Einschränkungen auferlegt, kann man die nicht geschützte Methode
anwenden; allerdings empfiehlt die Fluggesellschaft sich so bald wie
möglich die neueste Version des Browsers zu besorgen um zukünftige
Transaktionen in aller Ruhe durchzuführen.
ÄNDERUNGEN DES TICKETS
6. Umschreibung, Absage und Streichung
6.1. Bei Verzicht auf den Flug, oder bei Änderung der bei der Buchung
angegebenen Route, Namen oder Flugplan, halten Sie sich bitte an die unten
gesagten Regeln
SONDERANGEBOT (W, V, P)
Stornierung: Der Tarif ist nicht rckerstattbar. Es ist mglich die
Rckerstattung der Regierungssteuern (Flughafensteuern IT, AL, Schengen Zone
QX) bis 24 Stunden vor dem Abflugsdatum. Die Trger Steuern sind nicht
rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag YQ) Gepckkontrolle EX,
WP, WQ; Sicherheit VT, HA; Gemeindesteuern HB; Schengen-Raum QX) anfordern. Die
Trger Steuern sind nicht rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag
YQ)
Datum/Zeit nderung: Das Datum und die Flugzeiten knnen bis zu 3 Stunden vor
dem Abflug gendert werden. Um diese nderung vornehmen zu knnen, mssen Sie
einen Aufschlag von EUR 50,00 zahlen und einen neuen Flug buchen in der
gleichen Klasse. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar
sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und
zustzlich einen Aufschlag von EUR 50,00 bezahlt werden.
nderung der Strecke: Die Reisestrecken knnen bis zu 3 Stunden vor dem Abflug,
durch das Zahlen von einem Aufschlag und das Buchen von einem neuen Flug in der
gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze
mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren
Tarif, und zustzlich ein Aufschlag von EUR 50,00 bezahlt werden.
Namennderung des Passagiers: Der Name des Passagiers kann bis 3Stunden vor dem
Abflug, mit einem Aufschlag von EUR 80,00 und einer neuen Flugbuchung in der
gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze
mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren
Tarif, und zustzlich einen Aufschlag von EUR 80,00 bezahlt werden.
SONDERANGEBOT (N,G)
Stornierung: Der Tarif ist nicht rckerstattbar. Es ist mglich die
Rckerstattung der Regierungssteuern (Flughafensteuern IT, AL, Schengen Zone
QX) bis 24 Stunden vor dem Abflugsdatum. Die Trger Steuern sind nicht
rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag YQ) Gepckkontrolle EX,
WP, WQ; Sicherheit VT, HA; Gemeindesteuern HB; Schengen-Raum QX) anfordern. Die
Trger Steuern sind nicht rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag
YQ)
Datum/Zeit nderung: Das Datum und die Flugzeiten knnen bis zu 3 Stunden vor
dem Abflug gendert werden. Um diese nderung vornehmen zu knnen, mssen Sie
einen Aufschlag von EUR 50,00 zahlen und einen neuen Flug buchen in der
gleichen Klasse. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar
sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und
zustzlich einen Aufschlag von EUR 40,00 bezahlt werden.
nderung der Strecke: Die Reisestrecken knnen bis zu 3 Stunden vor dem Abflug,
durch das Zahlen von einem Aufschlag und das Buchen von einem neuen Flug in der
gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze
mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren
Tarif, und zustzlich ein Aufschlag von EUR 40,00 bezahlt werden.
Namennderung des Passagiers: Der Name des Passagiers kann bis 3Stunden vor dem
Abflug, mit einem Aufschlag von EUR 80,00 und einer neuen Flugbuchung in der
gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze
mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren
Tarif, und zustzlich einen Aufschlag von EUR 80,00 bezahlt werden.
ECONOMY1 (Z, Y, U, Q, J)
Stornierung: Der Tarif ist nicht rckerstattbar. Es ist mglich die
Rckerstattung der Regierungssteuern (Flughafensteuern IT, AL, Schengen Zone
QX) bis 24 Stunden vor dem Abflugsdatum. Die Trger Steuern sind nicht
rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag YQ) Gepckkontrolle EX,
WP, WQ; Sicherheit VT, HA; Gemeindesteuern HB; Schengen-Raum QX) anfordern. Die
Trger Steuern sind nicht rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag
YQ)
Datum/Zeit nderung: Das Datum und die Flugzeiten knnen bis zu 3 Stunden vor
dem Abflug gendert werden. Um diese nderung vornehmen zu knnen, mssen Sie
einen Aufschlag von EUR 50,00 zahlen und einen neuen Flug buchen in der
gleichen Klasse. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar
sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und
zustzlich einen Aufschlag von EUR 30,00 bezahlt werden.
nderung der Strecke: Die Reisestrecken knnen bis zu 3 Stunden vor dem Abflug,
durch das Zahlen von einem Aufschlag und das Buchen von einem neuen Flug in der
gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze
mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren
Tarif, und zustzlich ein Aufschlag von EUR 30,00 bezahlt werden.
Namennderung des Passagiers: Der Name des Passagiers kann bis 3Stunden vor dem
Abflug, mit einem Aufschlag von EUR 80,00 und einer neuen Flugbuchung in der
gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze
mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren
Tarif, und zustzlich einen Aufschlag von EUR 80,00 bezahlt werden.
ECONOMY2 (F, D, C, A)
Stornierung: Der Tarif ist nicht rckerstattbar. Es ist mglich die
Rckerstattung der Regierungssteuern (Flughafensteuern IT, AL, Schengen Zone
QX) bis 24 Stunden vor dem Abflugsdatum. Die Trger Steuern sind nicht
rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag YQ) Gepckkontrolle EX,
WP, WQ; Sicherheit VT, HA; Gemeindesteuern HB; Schengen-Raum QX) anfordern. Die
Trger Steuern sind nicht rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag
YQ)
Datum/Zeit nderung: Das Datum und die Flugzeiten knnen bis zu 3 Stunden vor
dem Abflug gendert werden. Um diese nderung vornehmen zu knnen, mssen Sie
einen Aufschlag von EUR 50,00 zahlen und einen neuen Flug buchen in der
gleichen Klasse. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar
sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und
zustzlich einen Aufschlag von EUR 30,00 bezahlt werden.
nderung der Strecke: Die Reisestrecken knnen bis zu 3 Stunden vor dem Abflug,
durch das Zahlen von einem Aufschlag und das Buchen von einem neuen Flug in der
gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze
mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren
Tarif, und zustzlich ein Aufschlag von EUR 30,00 bezahlt werden.
Namennderung des Passagiers: Der Name des Passagiers kann bis 3Stunden vor dem
Abflug, mit einem Aufschlag von EUR 50,00 und einer neuen Flugbuchung in der
gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze
mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren
Tarif, und zustzlich einen Aufschlag von EUR 50,00 bezahlt werden.
ECONOMY2 (X, L)
Stornierung: Der Tarif ist nicht rckerstattbar. Es ist mglich die
Rckerstattung der Regierungssteuern (Flughafensteuern IT, AL, Schengen Zone
QX) bis 24 Stunden vor dem Abflugsdatum. Die Trger Steuern sind nicht
rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag YQ) Gepckkontrolle EX,
WP, WQ; Sicherheit VT, HA; Gemeindesteuern HB; Schengen-Raum QX) anfordern. Die
Trger Steuern sind nicht rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag
YQ)
Datum/Zeit nderung: Das Datum und die Flugzeiten knnen bis zu 3 Stunden vor
dem Abflug gendert werden. Um diese nderung vornehmen zu knnen, mssen Sie
einen Aufschlag von EUR 50,00 zahlen und einen neuen Flug buchen in der
gleichen Klasse. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar
sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und
zustzlich einen Aufschlag von EUR 30,00 bezahlt werden.
nderung der Strecke: Die Reisestrecken knnen bis zu 3 Stunden vor dem Abflug,
durch das Zahlen von einem Aufschlag und das Buchen von einem neuen Flug in der
gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze
mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren
Tarif, und zustzlich ein Aufschlag von EUR 30,00 bezahlt werden.
Namennderung des Passagiers: Der Name des Passagiers kann bis 3Stunden vor dem
Abflug, mit einem Aufschlag von EUR 50,00 und einer neuen Flugbuchung in der
gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze
mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren
Tarif, und zustzlich einen Aufschlag von EUR 50,00 bezahlt werden.
NORMAL (K, I, H, E, T, S, R, M, B)
Stornierung: Der Tarif erlaubt eine Rckerstattung durch einen von Ihnen
bezahlten Aufschlag in Hhe von 100 (Hundert Euro). Es ist mglich die
Rckerstattung der Regierungssteuern (Flughafensteuern IT, AL, Schengen Zone
QX) bis 24 Stunden vor dem Abflugsdatum. Die Trger Steuern sind nicht
rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag YQ) Gepckkontrolle EX,
WP, WQ; Sicherheit VT, HA; Gemeindesteuern HB; Schengen-Raum QX) anfordern. Die
Trger Steuern sind nicht rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag
YQ)
Datum/Zeit nderung: Das Datum und die Flugzeiten knnen bis zu 3 Stunden vor
dem Abflug gendert werden. Um diese nderung vornehmen zu knnen, mssen Sie
einen Aufschlag von EUR 50,00 zahlen und einen neuen Flug buchen in der
gleichen Klasse. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar
sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und
zustzlich einen Aufschlag von EUR 30,00 bezahlt werden.
nderung der Strecke: Die Reisestrecken knnen bis zu 3 Stunden vor dem Abflug,
durch das Zahlen von einem Aufschlag und das Buchen von einem neuen Flug in der
gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze
mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren
Tarif, und zustzlich ein Aufschlag von EUR 30,00 bezahlt werden.
Namennderung des Passagiers: Der Name des Passagiers kann bis 3Stunden vor dem
Abflug, mit einem Aufschlag von EUR 50,00 und einer neuen Flugbuchung in der
gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze
mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren
Tarif, und zustzlich einen Aufschlag von EUR 50,00 bezahlt werden.
** Im Fall fr eine R/T Reise, 2 O/W Tarife in einem einzigen Ticket begriffen
sind, ist eine einzige Namensnderung mglich. Dies ist bis zum Tag vor der
Abreise gestattet.
6.2. Allfällige Anforderungen für Zurückerstattungen müssen
an die Emailadresse refund@flybelleair.com gesendet werden.
BEDINGUNGEN FÜR DEN TRANSPORT
7. Check in und Verwaltungsformalitäten
7.1. Der Passagier wird die Buchungsbestätigung per Email erhalten. Eine
Kopie dieser Bestätigung muss beim check-in vorgewiesen werden. Die
Fluggesellschaft behält sich vor, Passagiere die keine Bestätigung
vorweisen können, nicht zu befördern.
7.2. Der Passagier muss genügend früh im Flughafen sein, um, vor dem
Abflug, die check-in Operationen auszuführen. Der checkin Schalter der
Fluggesellschaft öffnet etwa 90 Minuten vor dem Abflug und schliesst 35
Minuten vor der vorausgesehenen Abflugszeit. Der Passagier muss am auf jeden
Fall 30 Minuten vor dem Abflug am Gate sein. Im Fall der Passagier nach den
gegebenen Zeiten erscheinen sollte, kann die Fluggesellschaft den Platz
streichen. Die Zuteilung der Plätze wird beim Anbordgehen entschieden.
Eine Vorzuteilung ist nicht möglich.
7.3. Der Passagier muss am check-in einen gültigen Ausweis vorfuhren, wie
z. Bsp.: gültiger Pass, (jüngere als 14 Jahren müssen einen
Identitätsausweis mit Foto vorführen) und den von der
Fluggesellschaft ausgestellten Flugausweis. Der Passagier muss ausserdem die
Dokumente vorweisen, die für den Eintritt ins Gebiet bestimmter
Länder gesetzlich erforderlich sind. Die Passagiere haben die
Verantwortung einen gültigen Personalausweis mit sich zu haben, und die
übrigen Dokumente oder Erfordernisse, die von den Grenz- und
Einwanderungsbehörden erfordert werden bei sich zu haben. Bussgelder,
Sanktionen, Unkosten oder die von fehlenden Erfordernissen kommenden Kosten,
werden dem Passagier zugeschrieben. Vor der Buchung sind die Passagiere gebeten
sich an sich an die Einwanderungsbehörden des Ziellandes zu wenden,
für allfällige Klarmachungen. Falls die vorgewiesenen Dokumente nicht
gültig sein sollten, oder falls der Name auf der Buchung nicht dem auf den
Dokumenten entsprechen sollte, wird die Fluggesellschaft den Zutritt zum
Flugzeug verweigern, und der Passagier wird kein recht auf eine
Zurückerstattung haben.
8. Spezielle Betreuung
Für Betreuung, oder für die Beförderung von alleinreisenden
Kindern, Säuglingen, schwangeren Frauen, Behinderten, und für den
Transport von Fahrrädern, Surfbrettern, Skis und Tieren, rufen sie bitte
unser Call Center an.
Die Buchung kann ausschliesslich über das Call Center ausgeführt
werden. Die relativen Politik und Verfahren können ohne Benachrichtigung
geändert werden. Jeder minderjährige Passagier, unter 11 Jahren, muss
von einem Erwachsenen begleitet sein. Ausgenommen sind Fälle in welchen
ein Begleitungsservice mit der Buchung und über das Call Center
ausdrücklich gefordert wurde. Ein Erwachsener darf nur einen einzigen
infant Passagier (0-2 Jahren) begleiten.
9. Verhalten an Bord
Auf allen Flugzeugen der Fluggesellschaft ist rauchen verboten. Das nicht
einhalten dieser Vorschrift gibt Anlass zu legalen Handlungen und zur Zahlung
von einer Busse im Wert von 1000 Euro.
Auf den Flugzeugen ist der Konsum von selber mitgebrachten, oder von dritten
angebotenen Alkoholischen Getränken nicht gestattet.
In Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen normativen
Anordnungen, untersteht das Flugzeug den Befehlen des Flugkapitäns und
alle Personen an Bord müssen seine Hinweise streng folgen. Der
Flugkapitän ist dazu berechtigt gegen Passagiere vorzugehen die ein
störendes oder unkorrektes Verhalten haben. Der Passagier Haftet für
die Schäden die er an die Fluggesellschaft, oder an andere Passagiere mit
seinem Verhalten zufügt, und wird deswegen die Pflicht haben der
Fluggesellschaft und/oder Dritten jeden Schaden zu vergüten.
10. Verweigerung oder Einschränkung des Transports
Die Fluggesellschaft kann die Reservierung streichen und das Anbordgehen, oder
die Fortsetzung des Transports des Passagiers oder des Gepäcks in
folgenden Fällen verweigern: a) wenn es aus Sicherheitsgründen oder
für die öffentliche Ruhe notwendig ist;
b) wenn es nötig ist, um die Gesetze eines Abflugs-, Ankunftsstaats, oder
eines Staats das überflogen wird, nicht zu brechen.
c) wenn das Verhalten, oder auch die mentalen oder physischen Bedingungen des
Passagiers:
- einen besonderen Einsatz der Fluggesellschaft benötigen, den die
Fluggesellschaft nicht bieten kann, oder nur durch unproportionierte Kosten
bieten kann; oder
- beträchtliche, oder wiederholte Unbehagen verursachen, wofür sich
seine Anwesenheit an Bord, mit den anderen Passagieren als inkompatibel ergibt;
oder
- sich selbst, und/oder andere Passagiere, und/oder das Flugpersonal oder
Gegenstände an Gefahr aussetzen könnten;
d) falls der Passagier auf einem vorgehenden Flug sich in eine unannehmbare
Weise verhalten hat und die Gefahr besteht, dass sich ein solches Verhalten
wiederholt.
Im Fall die Fluggesellschaft den Transport aus einem der oben genannten
Gründen nicht ausführen kann, oder falls die Buchung aus einem dieser
Gründe gestrichen wird, hat der Passagier kein Recht auf eine
Zurückerstattung des Flugtickets.
11. Gepäck
11.1. Jeder Passagier hat das Recht höchstens zwei aufgegebene (im
Laderaum transportiert) Gepäckstücke, dessen Gewicht nicht höher
als 15 kg sein darf, mit sich zu nehmen (ausgeschlossen sind infants, die kein
Recht auf Gepäcktransport haben). Auf internationalen Flügen, in der
Business Klasse, sind 30 kg. Für jedes überschüssige Kilogramm,
über 20 kg hinaus, werden zusätzlich 6,00 Euro verrechnet.
Die Summe zwischen Länge, Höhe und Tiefe, für jedes
Gepäckstück, darf nicht höher als 160 cm sein.
11.2. Für den Transport von Fahrrädern und Surfbrettern werden 26
Euro pro Flug und pro Gegenstand verrechnet. 11.3 Der Transport von Wasser-
oder Schneeskis ist kostenlos, solang sie nicht länger als 160 cm sind und
die Gewichtgrenze nicht überschreiten. Andernfalls werden 25,00 Euro
Zuschlag verrechnet.
11.4. Der Transport von Waffen untersteht der Bezahlung eines zusätzlichen
Tarifs, der vom Star- und Zielflughafen abhängt. Für Informationen
über den Tarifen, setzen Sie sich bitte mit dem Belle Air Call Center +355
(0)4 240 175 in Verbindung.
11.5. Die Fluggesellschaft erlaubt den Transport von höchstens 2 Tieren in
der Flugzeugkabine und einem im Laderaum pro Flug. Für den Transport der
Tieren muss der Passagier ein Behältnis mit sich bringen, dessen Masse
höchstens 45 x 30 x 25 cm für die Flugzeugkabine und 60 x 90 x 60 cm
(Räder einbegriffen) für den Laderaum sind. Pro Behältnis darf
ein einziges Tier transportiert werden. Wenn die gesagten Richtlinien nicht
eingehalten werden, behält sich die Fluggesellschaft vor, den Transport zu
verneigen. Erinnern Sie sich bitte immer das Heftchen mit den Impfungen des
Tiers bei sich zu haben. Für Reisen zwischen Ländern der EU, ist
ausserdem auch der Pass der Gesundheitsbehörden nötig. Um diese
Dienstleistungen zu bestätigen und zu garantieren müssen die
Buchungen über das Call Center gemacht werden.
11.6. Um die Verfügbarkeit an Platz, für den Transport der
Gegenstände und der Tieren (Paragraphen 11.2, 11.3, 11.4) festzustellen,
muss der Passagier mit angemessenem Vorschuss den Call Center anrufen.
Andernfalls könnten die Annahme dieser Gegenstände, oder der Tieren
beim check-in verweigert werden. Der Passagier, der den Transport der
Gegenständen oder der Tieren erfordert, muss in Besitz der über dem
Call Center gemachten Buchung sein.
11.7. Die Tarifen für den Transport der Gegenstände oder der Tieren,
müssen bei der Eintragung am Ticketschalter im Flughafen, oder im
Reisebüro gleichzeitig mit der Buchung bezahlt werden.
11.8. Die Passagieren können ein einziges nicht aufgegebenes
Gepäckstück mit sich auf das Flugzeug bringen. Dieses Gepäck
darf nicht schwerer als 10 kg sein und seine Masse nicht höher als 100 cm
(Länge+Höhe+Tiefe) sein.
11.9. Zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Geld,
Schmuckstücke, Silberzeug, und edle Metalle allgemein, Wertpapiere
allgemein, Reisepässe, oder andere Identitätsdokumente, werden von
der Fluggesellschaft nicht als aufgegebene Gepäckstücke akzeptiert.
11.10. Auf den nicht aufgegebenen und/oder aufgegebenen Gepäckstücken
muss der Passagier ein Namensschild mit Vornamen und Namen anbringen.
Namensschildlose Gepäckstücke werden von der Fluggesellschaft nicht
akzeptiert. Namensschilder, für die Kennzeichnung des Gepäcks, sind
im Flughafen am Check-in Schalter der Fluggesellschaft erhältlich.
11.11. Die Fluggesellschaft nimmt keine Haftung für: Zerbrechliche oder
verderbliche Artikel, die nicht entsprechend verpackt sind; Schäden von
geringem Umfang an die Aussenoberfläche der Gepäcke, wie (z. Bsp.)
Flecken oder Kratzer, die von der Nutzung der gleichen, für den Zweck
für den sie bestimmt sind, kommen; Wasserschäden am Gepäck, das
aus nicht wasserdichtem Material besteht. 11.12. Bei Verlust, Beschädigung
oder verspätete Übergabe des Gepäcks, werden die Rechte des
Passagiers durch die Konvention von Montreal von 1999 gewährleistet.
11.13. Bei einer Anzeige wegen Verlust des Gepäcks, ist der Flughafen,
für die ersten 5 Tagen, für den Vorgang zuständig; vom sechsten
Tag wird der Vorgang der Fluggesellschaft übertragen. Allfällige
Informationen können mit einer Email an luggage@flybelleair.com erfordert
werden.
12. Gefährliche Gegenstände im Gepäck
12.1. Die folgenden Gegenstände können aus Sicherheitsgründen
nicht im Gepäck des Passagiers mitgebracht werden:
- Komprimierte Gase ( tiefgekühlte, entzündliche, nicht
entzündliche, giftige) wie Butan, Sauerstoff, flüssiger Stickstoff,
Stahlflaschen für Atemschutzgeräte;
- Korrosive Mittel wie Säuren, Alkali, Quecksilber und Batterien mit
flüssigen Elemente;
- Explosive Munitionen, Pistolen, Feuerwerke und Raketen;
- Entzündliche Flüssigkeiten und Feststoffe wie z. Bsp. Gas für
Feuerzeuge;
- Streichhölzer, Lösungsmittel, Lack, Feuerzeuge;
- Radioaktive Materialien;
- Taschen und Koffer mit Alarmvorrichtungen;
- Oxidierende Mittel, wie z. Bsp. Bleichpulver, Peroxyde;
- Gifte und ansteckende Mittel wie Insekten- und Unkrautvertilgungsmittel und
Mittel mit aktiven Viren;
- Andere gefährliche Gegenstände wie magnetische, verletzende oder
reizende Materialien.
12.2. Es können Medikamente und Kosmetikprodukte in beschränkter
Menge mitgenommen werden, die für den Passagier während der Reise
notwendig oder angemessen sind, wie z. Bsp. Haarspray, Parfums und Medikamente
die Alkohol enthalten. Viele der oben genannten können als Ware
transportiert werden, wenn sie der Cargoregelung gemäss verpackt sind.
12.3. An Bord ist der Gebrauch von elektronischen Geräten aller Art nicht
gestattet. Weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich.
12.4 Die folgenden Gegenstände können mitgeführt werden:
- Medikamente oder Toilettenartikel, die für die Reise nötig sind,
bis max. 2 kg oder 2 l;
- Alkoholische Getränke, Parfums oder Kölnischwasser bis max. 2 l;
- Trockeneis bis max. 2 kg, nur im Handgepäck;
- Raucherartikel, wenn bei sich getragen. Nicht erlaubt sind jedoch Brennstoffe
für Feuerzeuge, Ersatzteile und Feuerzeuge die flüssigen nicht
absorbierten Brennstoff enthalten;
- Pacemakers die radioaktives Material enthalten, wie z. Bsp.
Plutoniumbatterien;
- Kleine Kohlendioxid Zylinder (inbegriffen Ersatzteile für die Reise)
für die Betätigung von mechanischen Gliedern;
- Katalytische Lockenwickler, die Kohlenmonoxid enthalten, nur im aufgegebenen
Gepäck. Der Deckel muss fest über das erhitzende Element geschlossen
sein. Gasersatzteile sind nicht gestattet;
- Mit Erlaubnis der Fluggesellschaft, sind kleine Sauerstoff- oder Luftzylinder
für ärztlichen Gebrauch gestattet (max. 2 l);
- Mit Erlaubnis der Fluggesellschaft und nur als aufgegebenes Gepäck, sind
gut verpackte Patronen für Athleten gestattet (max. 5 kg). Absolut
verboten sind Munitionen mit Explosiv- oder Brandkugeln.
13.ANGEWANDTE REGELUNG UND WICHTIGE HINWEISE
13.1. Der Flugtransport wird im italienischen Bereich geregelt von:
- dem Italienischen Gesetz der Navigation;
- den Bestimmungen der EU Regelung n. 2027/97 und von den einschliesslichen
Ausnahmen und Einschränkungen was die Haftung der Fluggesellschaft angeht;
- von den allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft
für Passagiere und Gepäck und von den betreffenden Regelungen; die
oben genannten allgemeinen Bedingungen der Fluggesellschaft und die oben
erwähnten Regelungen vervollständigen und sind wesentlicher Anteil
dieser Bedingungen; die allgemeinen Bedingungen sind auf der Hinterseite des
Flugtickets wiedergegeben und können jedenfalls auf Anfrage in den
Büros der Fluggesellschaft angesehen werden.
Der Flugtransport, der ein ausländisches End- oder Zwischenziel hat,
untersteht der EU Regelung n. 2027/97 und den einschliesslichen Ausnahmen und
Einschränkungen was die Haftung der Fluggesellschaft angeht. Für die
von der Regelung nicht vorausgesehenen Themen wird die Konvention von Warschau
angewandt.
13.2 Die Ausnahmen und/oder Einschränkungen der Haftung der
Fluggesellschaft betreffen auch ihre zuständigen Agenten oder Vertreter
und alle juristischen Personen, wessen Flugzeug für den Transport benutzt
werden sollte, sowie die zuständigen Agenten oder Vertreter der
juristischen Personen. Keiner der zuständigen Agenten oder Vertreter der
Fluggesellschaft hat die Erlaubnis eine Bestimmung der vorliegenden Bedingungen
zu ändern oder zu entfernen.
13.3. Eine Fluggesellschaft, die ein Ticket für den Transport mit einer
anderen Fluggesellschaft ausstellt, wirkt nur als Vertreter derselben.
13.4. Das aufgegebene Gepäck wird nur dem Inhaber des Gepäckbelegs
übergeben.
13.5. Bei nationalen, sowie auch bei Internationalen Flügen, müssen
Beschwerden, die das aufgegebene Gepäck betreffen, unmittelbar bei der
Rückgabe, oder wann die Rückgabe vorgenommen werden sollte, durch die
PIR ( Property Irregular Reports) Formulare schriftlich eingereicht werden. Die
PIR Formulare sind in den Flughäfen erhältlich. In diesen Fällen
muss das Beschwerden der Fluggesellschaft eingereicht werden: - Im Fall einer
Beschädigung, oder unmittelbar nachdem man die Beschädigung entdeckt
und auf jedem Fall innerhalb von 7 Tagen nach der Rückgabe;
- Im Fall einer Verspätung der Rückgabe, innerhalb von 21 Tagen nach
der erfolgten Rückgabe des Gepäcks. Bei nationalem Transport muss das
Beschwerden der Fluggesellschaft eingereicht werden:
- Im Fall einer Beschädigung, oder unmittelbar nachdem man die
Beschädigung entdeckt und auf jedem Fall innerhalb von 3 Tagen nach der
Rückgabe;
- Im Fall einer Verspätung der Rückgabe, innerhalb von 14 Tagen nach
der erfolgten Rückgabe des Gepäcks.
13.6. Der Name der Fluggesellschaft kann auf dem Ticket abgekürzt
geschrieben werden. Der ganze Name der Fluggesellschaft und seine
Abkürzung erscheinen auf jeden Fall auf der Preisliste, und auf den
Bedingungen oder auf dem Flugplan der Gesellschaft. Die vorausgesehenen
Zwischenlandungen sind auf dem Flugticket oder auf dem Flugplan angezeigt.
Der mit anderen Fluggesellschaften in Zusammenarbeit auszuführender
Transport wird als einheitliche Operation angesehen.
13.7. Das Flugticket ist für ein Jahr vom Kaufsdatum gültig.
13.8. Im Fall das Flugticket in Verletzung der anwendbaren Gesetze, oder der
Tarifen und Bedingungen der Fluggesellschaft erworben wurde, kann diese den
Transport verweigern.
13.9. Einige Sondertarife sind an Bedingungen ausgesetzt, die
Einschränkungen vorschreiben oder eine Änderung der Buchung
verbieten. Der Preis des Tickets kann eine Anzahl von Regierungssteuern und
verschiedener amtlichen Diensten einbeziehen, die manchmal einen bedeutenden
Anteil des Transportspreises darstellen. Diese Steuern sind im Preis
inbegriffen, oder werden im Steuern -Feld des Tickets angegeben.
13.10. Die Fluggesellschaft verpflichtet sich den Passagier und das Gepäck
mit einer angemessenen Dienstbarkeit zu befördern. Die auf den
Flugplänen oder woanders angegebenen Stunden sind nicht garantiert und
sind nicht Bestandteil dieses Vertrags. Der Beförderer kann sich fristlos
von anderen Beförderern vertreten lassen, andere Flugzeuge benutzen und
wenn nötig die auf dem Ticket vorausgesehenen Zwischenlandungen
ändern. Der Flugplan kann fristlos geändert werden. Der
Beförderer haftet nicht für Anschlussflüge.
13.11. Die online, telefonischen und per Email Kaufsverfahren werden von
Bestimmungen der Rechtsverordnung n. 185 des 22 May 1999 geregelt. Diese
Bestimmungen werden für Transportverträge angewandt und es bleiben
die Ausnahmen in Artikel 7. der oben genannten Verordnung.
14. WARNUNG FÜR DIE PASSAGIERE, IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT ART. 6, N. 2,
(EG) REGELUNG N. 2027/97
Bezogen auf die (EG) Regelung n. 2027/97,in Kraft seit dem 17. Oktober, 1998,
untersteht die Verantwortung des Betreibers , der Mitglied der Gemeinschaft
ist, keiner finanziellen Begrenzung, für Schäden bei Unfällen,
bei denen ein Fluggast getötet, körperlich verletzt oder sonst
gesundheitlich geschädigt wird, sofern sich der betreffende Unfall an Bord
eines Flugzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen ereignet hat. Schadenersatz bei
Tod oder Körperverletzung: Es gibt keine Höchstbeträge für
die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Allerdings
wurde eine erste Haftungsebene mit einer verschuldensunabhängigen Haftung
des Luftfahrtunternehmens bis zur Höhe von 100 000 SZR
(Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds, d. h. rund 135
000 EUR) festgelegt. Das Luftfahrtunternehmen kann keine Einwendungen gegen
Schadenersatzforderungen erheben. Daneben gibt es eine zweite Haftungsebene auf
der Grundlage einer Schuldvermutung auf Seiten des Luftfahrtunternehmens; von
dieser Haftung kann sich das Unternehmen nur befreien, indem es nachweist, dass
es nicht fahrlässig gehandelt hat (die Beweislast liegt beim
Luftfahrtunternehmen).Ausgeschlossen sind Schäden die einer
fahrlässigen Handlung des Passagiers zugeschrieben werden können Ein
Luftfahrtunternehmen muss innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der
schadensersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung leisten, um die
unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall
beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 15 000 SZR. Der
Versicherungsschutz von Belle Air für die Haftpflicht ist der Regelung
gerecht.
15. BENUTZUNG DER WEBSITE, COPYRIGHT DES SOFTWARE
Diese Website ist nur für private Benutzung bestimmt und kann nicht
geändert, reproduziert, vervielfältigt, kopiert, verliehen, verkauft
oder in irgendwelche andere Weise für kommerzielle Zwecke benutzt werden.
Alle Inhalte der Website, Texte, Grafik, Logos, Bilder und Audio sind Eigentum
von Belle Air und sind vom Copyrightgesetz geschützt
16. ZUR KENNTNIS DES D.LGS 196/2003 DATENSCHUTZ
16.1. Das Luftfahrtunternehmen nimmt extreme Rücksicht auf die von den
Passagieren gelieferten persönlichen Daten und nimmt Massnahmen um Ihre
Privatsphäre zu schützen.
16.2. Das Luftfahrtunternehmen speichert Informationen, die erforderlich sind,
um Ihre Flugbuchung oder, Serviceleistungen zu erbringen, auf Anfragen
Ihrerseits zu reagieren, Ihnen bei technischen Problemen zu helfen oder Sie auf
Wunsch zu kontaktieren. Deshalb, werden die oben genannten Daten nur im Rahmen
der erwähnten Zwecke genutzt, und falls sie nicht vorhanden sein sollten,
wird die Fluggesellschaft ihre Verpflichtungen nicht einhalten können.
16.3. Ihre Daten können vom Luftfahrtsunternehmen an andere Abteilungen
weitergeleitet werden, wessen Tätigkeit für den Transport notwendig
ist. Die Daten können ausschliesslich für diesen Zweck weitergeleitet
werden.
16.4. Der Rechtsverordnung 196/2003 Artikel 7. gemäss, kann der Passagier
jederzeit folgendes anfordern:
- Die Bestätigung des Bestehens der persönlichen Daten, auch wenn sie
noch nicht registriert sind, und deren Bericht in einer lesbaren form zu
erhalten.
- Eine Bestätigung des Bestehens der eigenen Daten beim
Luftfahrtsunternehmen fördern; für jede dieser Anforderungen, im Fall
die Existenz nicht bestätigt sein sollte, kann ein Kostenbeitrag erfordert
werden. Der Beitrag darf nicht höher als die effektiven Kosten sein.
- Auskunft bekommen über die Herkunft der persönlichen Daten, des
Zwecks und der Modalitäten der Bearbeitung. Im Fall elektronische
Geräte eingesetzt werden, kann man sich über die angewandte Logik der
Verarbeitung erkundigen. Ausserdem besteht das Recht, sich über die
Personalangaben des ernannten Verantwortlichen für die Bearbeitung der
persönlichen Daten zu erkundigen. Auf gleicher Weise kann man
Informationen über die Wesen und ihren Kategorien, die Zugang auf die
Daten haben, erfordern.
- Die Aktualisierung, die Berichtigung und die Ergänzung der Daten
erhalten; Bei Verstoss gegen das Gesetz, die Löschung, die Umwandlung in
anonyme Form oder die Blockierung der Daten fordern. Inbegriffen sind Daten,
wessen Bewahrung, im Zusammenhang mit dem Zweck für den sie erfasst oder
anschliessend bearbeitet wurden, nicht nötig ist. Man kann auch eine
Bescheinigung anfordern, die bestätigt, dass die oben genannten Verfahren
auch allen die Zugriff auf die Daten haben, mitgeteilt wurden. Ausgeschlossen
sind Fälle in welchen die Ausführung unmöglich ist oder in
welchen, um das Recht zu schützen, verhältniswidrige Mittel
eingesetzt werden müssen.
- Aus rechtmässigen Gründen, oder im Fall die Daten für die
Zusendung von Werbematerial, für den Direktverkauf, oder für
Marktforschungen benutzt werden, können die persönlichen Daten, auf
Anfrage, kostenlos blockiert werden. Dasselbe gilt im Fall die an dritte
mitgeteilt und verbreitet werden.
16.5 Um die eigenen Daten zu löschen, ist es nötig eine schriftliche
Mitteilung per Fax, Email, oder Post an den Hauptsitz der Fluggesellschaft zu
senden.
16.6. Herr Arbi Xhelo, Blv. Zogu I, Nr. 1 (Qendra Tregtare Tirana), Tiran,
Shqipri, besitzt, sammelt und bearbeitet die persönlichen Daten, und ist
für dessen Bearbeitung auch verantwortlich.