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Allgemeine Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck

Der Transport von Passagieren und Gepäck wird von Belle Air in Übereinstimmung mit den folgenden Bedingungen geliefert.

Kaufbedingungen; Änderungen des Tickets; Bedingungen für den Transport

KAUFBEDINGUNGEN
1. Begriffsbestimmungen
1.1. Laut diesen allgemeinen Beförderungsbedingungen, sofern nicht anders angegeben oder sich vom Zusammenhang nichts anderes ergibt, haben die folgenden Ausdrücke die ihnen jeweils nebenstehend zugeordnete Bedeutung:
- Erwachsene: Es werden Passagiere gemeint, die beim Abflug älter als 11 Jahre sind;
- Das Gepäck Sind alle Gegenstände, die der Passagier mit sich nimmt. Wenn nicht anders angeordnet, umfasst dieser Begriff sowohl das aufgegebene als auch das nicht aufgegebene Gepäck des Fluggastes;
- Aufgegebenes Gepäck: ist dasjenige Gepäck, das wir in unsere Obhut nehmen und für das wir einen Gepäck- Identifizierungsschein ausgestellt haben;
- Nicht Aufgegebenes Gepäck ist das Handgepäck, das der Passagier mit sich an Bord des Flugzeugs nimmt und auf jeden Fall das nicht aufgegebene Gepäck;
- Das Ticket ist eine durch die Fluggesellschaft ausgestellte Urkunde, die als "Flugschein und Gepäckschein" gekennzeichnet ist, oder ist die Bestätigung und die Zusammenfassung der Flugdaten inbegriffen Bestätigungsnummer; die darin enthaltenen Vertragsbedingungen und Hinweise sowie Flug- und Fluggastcoupon, wie auch die vom Check-in ausgestellte Bordkarte sind Bestandteil des Flugscheins;
- - Das Call Center ist ein telefonisches Betreuungscenter der Fluggesellschaft, an dem sich die Passagiere für allgemeine Informationen über die Flüge wenden können. Durch das Call Center kann man sich auch über den Kauf von Tickets erkundigen, sowie Tickets direkt kaufen;
- Allgemeine Beförderungsbedingungen: Es sind diese allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck gemeint;
- Buchungsbezugscode: Der von der Fluggesellschaft dem Passagieren mitgeteilte Code, der dazu dient, die ausgeführte und bestätigte Buchung zu ermitteln;
- Konvention von Warschau: Die am 12 Oktober 1929 in Warschau signierte Konvention, für die Vereinheitlichung einiger Regeln die den internationalen Lufttransport betreffen.
- Sonderziehungsrechte: Es handelt sich um die Sonderziehungsrechte entsprechend der Definition des Internationalen Weltwährungsfonds, die einer täglichen Kursnotierung unterworfen sind. Die Kursnotierung wird täglich auf den wichtigsten Tageszeitungen veröffentlicht;
- Infant: Es werden Passagiere gemeint, die beim Abflug jünger als 2 Jahre sind;
- Passagier: Es werden alle Personen gemeint, die von der Fluggesellschaft befördert werden, oder für wessen Transport sich die Fluggesellschaft verpflichtet. Der Bordpersonal ist ausgeschlossen;
- PIR - Property Irregular Reports: Es ist das in den Flughäfen verfügbare Formular gemeint, das für die Beschwerden der Passagieren bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks, oder bei einer Verspätung der Rückgabe des gleichen auszufüllen ist;
- Gepäckschein: Es sind die Teile des Tickets gemeint, die den Transport des aufgegebenen Gepäcks betreffen;
- Fluggesellschaft: Es ist Belle Air gemeint, auf die sich diese allgemeinen Bedingungen beziehen, welche den Transport von Passagieren und Gepäck liefert, sowie auch alle Vertragsfluggesellschaften, oder diejenigen die sich mit dem Transport der Passagieren und des Gepäcks verpflichten. Hauptsitz von Belle Air: Blv. Zogu I, Nr. 1 (Qendra Tregtare Tirana), Tirana, ALBANIA, Telefon + 355 (0)4 240 175, fax + 355 (0)4 240 213, NIPT K 51817001T.

2. Kenntnisnahme und Annahme der allgemeinen Vertragsbedingungen
Die folgenden allgemeinen Bedingungen können in jedem Moment von der Fluggesellschaft aktualisiert oder geändert werden. Diese Änderungen werden sofort auf dieser Website mitgeteilt. Die Bedingungen müssen vom Passagier online oder über das Call Center vor der Buchung zur Kenntnis genommen werden. Somit bringt die Buchung eine ausführliche Kenntnis und eine vollständige Annahme der Bedingungen mit sich. Im Fall die Buchung online gemacht wird, verpflichtet sich der Passagier die allgemeinen Bedingungen zu drucken und zu aufbewahren; gleichermassen verpflichtet sich der Passagier, jedes Mal wenn eine Änderung eintritt, die allgemeinen Bedingungen zu drucken und zu aufbewahren. Das für den Transport des Passagiers gekaufte Ticket ist nur auf geplanten Belle Air Flügen gültig und ist mit der Aufschrift Valid Belle Air only gekennzeichnet.

3. Buchung und Kauf des Tickets
3.1. Das Ticket kann über diese Website (www.belleair.al), über das Call Center, bei Ihrem Stammreisebüro oder bei den Ticketschaltern der Fluggesellschaft gekauft werden. Das Call Center kann unter der Nummer +355 (0)4 240175 erreicht werden. Für jede ausgeführte Zahlung wird eine Transaktionsgebühr von 5,00 Euro direkt zum Preis des Tickets hinzugefügt.

3.2. Der gleichzeitige Kauf des Tickets bei der Buchung.
Die Bestätigung der Buchung und die darauf folgende Mitteilung des Bezugscode, erfolgen nach dem die Fluggesellschaft die Zahlung des Tarifs und der relativen Zuschlägen überprüft hat. Im Fall sich die Zahlung als nicht erfolgt erweisen sollte, kann die Fluggesellschaft die Buchung löschen.

3.3. Bei online Buchungen, über die Website, wird die Bestätigung der Buchung mit dem Bezugscode und die Zusammenfassung der Flugdaten dem Passagier per Email mitgeteilt. Im Fall von telefonischen Buchungen, über das Call Center, können die Bestätigung der Buchung mit dem Bezugscode und die Zusammenfassung der Flugdaten dem Passagier über folgende Mittel mitgeteilt werden: - per Fax; - per Email
Beim Kauf des Tickets in einem Reisebüro, werden die Bestätigung der Buchung mit dem Bezugscode und die Zusammenfassung der Flugdaten direkt dem Passagier direkt übergeben.


3.4. Bei Flugplanänderungen werden dem Passagier die Mitteilungen an die bei der Buchung angegebene Emailadresse gesendet. Es obliegt dem Passagier sich jeweils bei seiner Emailadresse über Flugplanänderungen, in Bezug auf den gekauften Flug, zu vergewissern.
3.5. Die Tickets können bis 3 Stunden vor dem Abflug gekauft werden.

3.6. Die Buchung ist für ein Jahr nach der Bestätigung der Fluggesellschaft gültig.

3.7. Die Tickets sind nur für die Economy Klasse und können nur für den Hinflug oder für den Hin- und Zurückflug sein.

3.8. Pro Transaktion können bis höchstens 15 Plätze gekauft werden.

4. Tarife und Zahlungsweise
4.1. Die Tarife enthalten nur den Transport vom Startflughafen zum Zielflughafen. Daher ist der Transport zwischen den Flughäfen und/oder zwischen den Flughäfen und den Terminals. Es werden die Tarife angewandt, die bei der Buchung in Kraft sind und für welche eine beschränkte Anzahl von Plätzen verfügbar ist. Der Verfügbarkeit von Plätzen entsprechend, können die Tarife vor dem Beginn des Transports schwanken. Im Fall der anwendbare Tarif nicht bezahlt wurde, hat die Fluggesellschaft das Recht den Transport zu verweigern.

4.2. In Bezug auf was im folgenden Artikel 11 dieser allgemeinen Bedingungen für den Gepäcktransport angeordnet wird, ist der Passagier verpflichtet für jedes erworbene Ticket, zusätzlich zum Tarif, alle Kosten für die relativen Regierungs- und Amtssteuern zu tragen. Ins Besondere muss der Passagier die Flughafensteuern, bezüglich auf die Passagieren und dem Gepäck, auf die Nutzung aller Dienstleistungen, sowie auf die Crisis Surcharge und die Fuel Surcharge, tragen, die aufgrund des Start- und Zielflughafens schwanken. Die Tarife und die Steuern werden in Euro bezahlt.

4.3. Kleinkinder, die jünger als zwei Jahren sind, können auf dem Arm eines Erwachsenen reisen. Der Tarif beträgt 10% des verfügbaren Erwachsenentarifs, plus die Crisis Surcharge und die Fuel Surcharge. Diese Kleinkinder haben kein Recht Gepäck mit sich zu nehmen.

4.4. Die Zahlungen können mit Mastercard, Visa, American Express und Diners Kreditkarten gemacht werden. Für jede ausgeführte Zahlung wird eine Transaktionsgebühr von 6,00 Euro hinzugefügt.

5. Vertraulichkeit
Um die Vertraulichkeit der Daten der online angewandten Kreditkarten zu schützen, benutzt die Fluggesellschaft die neueste Secure Socket Layer (SSL) Technologie. Das SSL ist zur Zeit die Bevorzugteste Methode für die Übertragung über das Internet von vertraulichen Daten wie z. Bsp. diejenigen von Kreditkarten. Beim Bezahlen, wenn der benutzte Browser das SSL abstützt, kann der Passagier die Schutzmethodenopzion wählen und die Daten werden von dieser Technologie geschützt. Wenn der Browser Einschränkungen auferlegt, kann man die nicht geschützte Methode anwenden; allerdings empfiehlt die Fluggesellschaft sich so bald wie möglich die neueste Version des Browsers zu besorgen um zukünftige Transaktionen in aller Ruhe durchzuführen.

ÄNDERUNGEN DES TICKETS
6. Umschreibung, Absage und Streichung
6.1. Bei Verzicht auf den Flug, oder bei Änderung der bei der Buchung angegebenen Route, Namen oder Flugplan, halten Sie sich bitte an die unten gesagten Regeln

SONDERANGEBOT (W, V, P)
Stornierung: Der Tarif ist nicht rckerstattbar. Es ist mglich die Rckerstattung der Regierungssteuern (Flughafensteuern IT, AL, Schengen Zone QX) bis 24 Stunden vor dem Abflugsdatum. Die Trger Steuern sind nicht rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag YQ) Gepckkontrolle EX, WP, WQ; Sicherheit VT, HA; Gemeindesteuern HB; Schengen-Raum QX) anfordern. Die Trger Steuern sind nicht rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag YQ)
Datum/Zeit nderung: Das Datum und die Flugzeiten knnen bis zu 3 Stunden vor dem Abflug gendert werden. Um diese nderung vornehmen zu knnen, mssen Sie einen Aufschlag von EUR 50,00 zahlen und einen neuen Flug buchen in der gleichen Klasse. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und zustzlich einen Aufschlag von EUR 50,00 bezahlt werden.
nderung der Strecke: Die Reisestrecken knnen bis zu 3 Stunden vor dem Abflug, durch das Zahlen von einem Aufschlag und das Buchen von einem neuen Flug in der gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und zustzlich ein Aufschlag von EUR 50,00 bezahlt werden.
Namennderung des Passagiers: Der Name des Passagiers kann bis 3Stunden vor dem Abflug, mit einem Aufschlag von EUR 80,00 und einer neuen Flugbuchung in der gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und zustzlich einen Aufschlag von EUR 80,00 bezahlt werden.

SONDERANGEBOT (N,G)
Stornierung: Der Tarif ist nicht rckerstattbar. Es ist mglich die Rckerstattung der Regierungssteuern (Flughafensteuern IT, AL, Schengen Zone QX) bis 24 Stunden vor dem Abflugsdatum. Die Trger Steuern sind nicht rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag YQ) Gepckkontrolle EX, WP, WQ; Sicherheit VT, HA; Gemeindesteuern HB; Schengen-Raum QX) anfordern. Die Trger Steuern sind nicht rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag YQ)
Datum/Zeit nderung: Das Datum und die Flugzeiten knnen bis zu 3 Stunden vor dem Abflug gendert werden. Um diese nderung vornehmen zu knnen, mssen Sie einen Aufschlag von EUR 50,00 zahlen und einen neuen Flug buchen in der gleichen Klasse. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und zustzlich einen Aufschlag von EUR 40,00 bezahlt werden.
nderung der Strecke: Die Reisestrecken knnen bis zu 3 Stunden vor dem Abflug, durch das Zahlen von einem Aufschlag und das Buchen von einem neuen Flug in der gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und zustzlich ein Aufschlag von EUR 40,00 bezahlt werden.
Namennderung des Passagiers: Der Name des Passagiers kann bis 3Stunden vor dem Abflug, mit einem Aufschlag von EUR 80,00 und einer neuen Flugbuchung in der gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und zustzlich einen Aufschlag von EUR 80,00 bezahlt werden.

ECONOMY1 (Z, Y, U, Q, J)
Stornierung: Der Tarif ist nicht rckerstattbar. Es ist mglich die Rckerstattung der Regierungssteuern (Flughafensteuern IT, AL, Schengen Zone QX) bis 24 Stunden vor dem Abflugsdatum. Die Trger Steuern sind nicht rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag YQ) Gepckkontrolle EX, WP, WQ; Sicherheit VT, HA; Gemeindesteuern HB; Schengen-Raum QX) anfordern. Die Trger Steuern sind nicht rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag YQ)
Datum/Zeit nderung: Das Datum und die Flugzeiten knnen bis zu 3 Stunden vor dem Abflug gendert werden. Um diese nderung vornehmen zu knnen, mssen Sie einen Aufschlag von EUR 50,00 zahlen und einen neuen Flug buchen in der gleichen Klasse. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und zustzlich einen Aufschlag von EUR 30,00 bezahlt werden.
nderung der Strecke: Die Reisestrecken knnen bis zu 3 Stunden vor dem Abflug, durch das Zahlen von einem Aufschlag und das Buchen von einem neuen Flug in der gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und zustzlich ein Aufschlag von EUR 30,00 bezahlt werden.
Namennderung des Passagiers: Der Name des Passagiers kann bis 3Stunden vor dem Abflug, mit einem Aufschlag von EUR 80,00 und einer neuen Flugbuchung in der gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und zustzlich einen Aufschlag von EUR 80,00 bezahlt werden.

ECONOMY2 (F, D, C, A)
Stornierung: Der Tarif ist nicht rckerstattbar. Es ist mglich die Rckerstattung der Regierungssteuern (Flughafensteuern IT, AL, Schengen Zone QX) bis 24 Stunden vor dem Abflugsdatum. Die Trger Steuern sind nicht rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag YQ) Gepckkontrolle EX, WP, WQ; Sicherheit VT, HA; Gemeindesteuern HB; Schengen-Raum QX) anfordern. Die Trger Steuern sind nicht rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag YQ)
Datum/Zeit nderung: Das Datum und die Flugzeiten knnen bis zu 3 Stunden vor dem Abflug gendert werden. Um diese nderung vornehmen zu knnen, mssen Sie einen Aufschlag von EUR 50,00 zahlen und einen neuen Flug buchen in der gleichen Klasse. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und zustzlich einen Aufschlag von EUR 30,00 bezahlt werden.
nderung der Strecke: Die Reisestrecken knnen bis zu 3 Stunden vor dem Abflug, durch das Zahlen von einem Aufschlag und das Buchen von einem neuen Flug in der gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und zustzlich ein Aufschlag von EUR 30,00 bezahlt werden.
Namennderung des Passagiers: Der Name des Passagiers kann bis 3Stunden vor dem Abflug, mit einem Aufschlag von EUR 50,00 und einer neuen Flugbuchung in der gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und zustzlich einen Aufschlag von EUR 50,00 bezahlt werden.

ECONOMY2 (X, L)
Stornierung: Der Tarif ist nicht rckerstattbar. Es ist mglich die Rckerstattung der Regierungssteuern (Flughafensteuern IT, AL, Schengen Zone QX) bis 24 Stunden vor dem Abflugsdatum. Die Trger Steuern sind nicht rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag YQ) Gepckkontrolle EX, WP, WQ; Sicherheit VT, HA; Gemeindesteuern HB; Schengen-Raum QX) anfordern. Die Trger Steuern sind nicht rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag YQ)
Datum/Zeit nderung: Das Datum und die Flugzeiten knnen bis zu 3 Stunden vor dem Abflug gendert werden. Um diese nderung vornehmen zu knnen, mssen Sie einen Aufschlag von EUR 50,00 zahlen und einen neuen Flug buchen in der gleichen Klasse. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und zustzlich einen Aufschlag von EUR 30,00 bezahlt werden.
nderung der Strecke: Die Reisestrecken knnen bis zu 3 Stunden vor dem Abflug, durch das Zahlen von einem Aufschlag und das Buchen von einem neuen Flug in der gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und zustzlich ein Aufschlag von EUR 30,00 bezahlt werden.
Namennderung des Passagiers: Der Name des Passagiers kann bis 3Stunden vor dem Abflug, mit einem Aufschlag von EUR 50,00 und einer neuen Flugbuchung in der gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und zustzlich einen Aufschlag von EUR 50,00 bezahlt werden.

NORMAL (K, I, H, E, T, S, R, M, B)

Stornierung: Der Tarif erlaubt eine Rckerstattung durch einen von Ihnen bezahlten Aufschlag in Hhe von 100 (Hundert Euro). Es ist mglich die Rckerstattung der Regierungssteuern (Flughafensteuern IT, AL, Schengen Zone QX) bis 24 Stunden vor dem Abflugsdatum. Die Trger Steuern sind nicht rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag YQ) Gepckkontrolle EX, WP, WQ; Sicherheit VT, HA; Gemeindesteuern HB; Schengen-Raum QX) anfordern. Die Trger Steuern sind nicht rckerstattbar (Kraftstoffzuschlag Q; Trger Zuschlag YQ)
Datum/Zeit nderung: Das Datum und die Flugzeiten knnen bis zu 3 Stunden vor dem Abflug gendert werden. Um diese nderung vornehmen zu knnen, mssen Sie einen Aufschlag von EUR 50,00 zahlen und einen neuen Flug buchen in der gleichen Klasse. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und zustzlich einen Aufschlag von EUR 30,00 bezahlt werden.
nderung der Strecke: Die Reisestrecken knnen bis zu 3 Stunden vor dem Abflug, durch das Zahlen von einem Aufschlag und das Buchen von einem neuen Flug in der gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und zustzlich ein Aufschlag von EUR 30,00 bezahlt werden.
Namennderung des Passagiers: Der Name des Passagiers kann bis 3Stunden vor dem Abflug, mit einem Aufschlag von EUR 50,00 und einer neuen Flugbuchung in der gleichen Klasse, gendert werden. Sollten in der gleichen Klasse keine Pltze mehr verfgbar sein, muss die Differenz zu der nchst hchsten und verfgbaren Tarif, und zustzlich einen Aufschlag von EUR 50,00 bezahlt werden.

** Im Fall fr eine R/T Reise, 2 O/W Tarife in einem einzigen Ticket begriffen sind, ist eine einzige Namensnderung mglich. Dies ist bis zum Tag vor der Abreise gestattet.


6.2. Allfällige Anforderungen für Zurückerstattungen müssen an die Emailadresse refund@flybelleair.com gesendet werden.

BEDINGUNGEN FÜR DEN TRANSPORT
7. Check in und Verwaltungsformalitäten

7.1. Der Passagier wird die Buchungsbestätigung per Email erhalten. Eine Kopie dieser Bestätigung muss beim check-in vorgewiesen werden. Die Fluggesellschaft behält sich vor, Passagiere die keine Bestätigung vorweisen können, nicht zu befördern.

7.2. Der Passagier muss genügend früh im Flughafen sein, um, vor dem Abflug, die check-in Operationen auszuführen. Der checkin Schalter der Fluggesellschaft öffnet etwa 90 Minuten vor dem Abflug und schliesst 35 Minuten vor der vorausgesehenen Abflugszeit. Der Passagier muss am auf jeden Fall 30 Minuten vor dem Abflug am Gate sein. Im Fall der Passagier nach den gegebenen Zeiten erscheinen sollte, kann die Fluggesellschaft den Platz streichen. Die Zuteilung der Plätze wird beim Anbordgehen entschieden. Eine Vorzuteilung ist nicht möglich.

7.3. Der Passagier muss am check-in einen gültigen Ausweis vorfuhren, wie z. Bsp.: gültiger Pass, (jüngere als 14 Jahren müssen einen Identitätsausweis mit Foto vorführen) und den von der Fluggesellschaft ausgestellten Flugausweis. Der Passagier muss ausserdem die Dokumente vorweisen, die für den Eintritt ins Gebiet bestimmter Länder gesetzlich erforderlich sind. Die Passagiere haben die Verantwortung einen gültigen Personalausweis mit sich zu haben, und die übrigen Dokumente oder Erfordernisse, die von den Grenz- und Einwanderungsbehörden erfordert werden bei sich zu haben. Bussgelder, Sanktionen, Unkosten oder die von fehlenden Erfordernissen kommenden Kosten, werden dem Passagier zugeschrieben. Vor der Buchung sind die Passagiere gebeten sich an sich an die Einwanderungsbehörden des Ziellandes zu wenden, für allfällige Klarmachungen. Falls die vorgewiesenen Dokumente nicht gültig sein sollten, oder falls der Name auf der Buchung nicht dem auf den Dokumenten entsprechen sollte, wird die Fluggesellschaft den Zutritt zum Flugzeug verweigern, und der Passagier wird kein recht auf eine Zurückerstattung haben.

8. Spezielle Betreuung
Für Betreuung, oder für die Beförderung von alleinreisenden Kindern, Säuglingen, schwangeren Frauen, Behinderten, und für den Transport von Fahrrädern, Surfbrettern, Skis und Tieren, rufen sie bitte unser Call Center an.
Die Buchung kann ausschliesslich über das Call Center ausgeführt werden. Die relativen Politik und Verfahren können ohne Benachrichtigung geändert werden. Jeder minderjährige Passagier, unter 11 Jahren, muss von einem Erwachsenen begleitet sein. Ausgenommen sind Fälle in welchen ein Begleitungsservice mit der Buchung und über das Call Center ausdrücklich gefordert wurde. Ein Erwachsener darf nur einen einzigen infant Passagier (0-2 Jahren) begleiten.

9. Verhalten an Bord
Auf allen Flugzeugen der Fluggesellschaft ist rauchen verboten. Das nicht einhalten dieser Vorschrift gibt Anlass zu legalen Handlungen und zur Zahlung von einer Busse im Wert von 1000 Euro.
Auf den Flugzeugen ist der Konsum von selber mitgebrachten, oder von dritten angebotenen Alkoholischen Getränken nicht gestattet.
In Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen normativen Anordnungen, untersteht das Flugzeug den Befehlen des Flugkapitäns und alle Personen an Bord müssen seine Hinweise streng folgen. Der Flugkapitän ist dazu berechtigt gegen Passagiere vorzugehen die ein störendes oder unkorrektes Verhalten haben. Der Passagier Haftet für die Schäden die er an die Fluggesellschaft, oder an andere Passagiere mit seinem Verhalten zufügt, und wird deswegen die Pflicht haben der Fluggesellschaft und/oder Dritten jeden Schaden zu vergüten.

10. Verweigerung oder Einschränkung des Transports
Die Fluggesellschaft kann die Reservierung streichen und das Anbordgehen, oder die Fortsetzung des Transports des Passagiers oder des Gepäcks in folgenden Fällen verweigern: a) wenn es aus Sicherheitsgründen oder für die öffentliche Ruhe notwendig ist;
b) wenn es nötig ist, um die Gesetze eines Abflugs-, Ankunftsstaats, oder eines Staats das überflogen wird, nicht zu brechen.
c) wenn das Verhalten, oder auch die mentalen oder physischen Bedingungen des Passagiers:
- einen besonderen Einsatz der Fluggesellschaft benötigen, den die Fluggesellschaft nicht bieten kann, oder nur durch unproportionierte Kosten bieten kann; oder
- beträchtliche, oder wiederholte Unbehagen verursachen, wofür sich seine Anwesenheit an Bord, mit den anderen Passagieren als inkompatibel ergibt; oder
- sich selbst, und/oder andere Passagiere, und/oder das Flugpersonal oder Gegenstände an Gefahr aussetzen könnten;
d) falls der Passagier auf einem vorgehenden Flug sich in eine unannehmbare Weise verhalten hat und die Gefahr besteht, dass sich ein solches Verhalten wiederholt.

Im Fall die Fluggesellschaft den Transport aus einem der oben genannten Gründen nicht ausführen kann, oder falls die Buchung aus einem dieser Gründe gestrichen wird, hat der Passagier kein Recht auf eine Zurückerstattung des Flugtickets.

11. Gepäck
11.1. Jeder Passagier hat das Recht höchstens zwei aufgegebene (im Laderaum transportiert) Gepäckstücke, dessen Gewicht nicht höher als 15 kg sein darf, mit sich zu nehmen (ausgeschlossen sind infants, die kein Recht auf Gepäcktransport haben). Auf internationalen Flügen, in der Business Klasse, sind 30 kg. Für jedes überschüssige Kilogramm, über 20 kg hinaus, werden zusätzlich 6,00 Euro verrechnet.
Die Summe zwischen Länge, Höhe und Tiefe, für jedes Gepäckstück, darf nicht höher als 160 cm sein.

11.2. Für den Transport von Fahrrädern und Surfbrettern werden 26 Euro pro Flug und pro Gegenstand verrechnet. 11.3 Der Transport von Wasser- oder Schneeskis ist kostenlos, solang sie nicht länger als 160 cm sind und die Gewichtgrenze nicht überschreiten. Andernfalls werden 25,00 Euro Zuschlag verrechnet.

11.4. Der Transport von Waffen untersteht der Bezahlung eines zusätzlichen Tarifs, der vom Star- und Zielflughafen abhängt. Für Informationen über den Tarifen, setzen Sie sich bitte mit dem Belle Air Call Center +355 (0)4 240 175 in Verbindung.

11.5. Die Fluggesellschaft erlaubt den Transport von höchstens 2 Tieren in der Flugzeugkabine und einem im Laderaum pro Flug. Für den Transport der Tieren muss der Passagier ein Behältnis mit sich bringen, dessen Masse höchstens 45 x 30 x 25 cm für die Flugzeugkabine und 60 x 90 x 60 cm (Räder einbegriffen) für den Laderaum sind. Pro Behältnis darf ein einziges Tier transportiert werden. Wenn die gesagten Richtlinien nicht eingehalten werden, behält sich die Fluggesellschaft vor, den Transport zu verneigen. Erinnern Sie sich bitte immer das Heftchen mit den Impfungen des Tiers bei sich zu haben. Für Reisen zwischen Ländern der EU, ist ausserdem auch der Pass der Gesundheitsbehörden nötig. Um diese Dienstleistungen zu bestätigen und zu garantieren müssen die Buchungen über das Call Center gemacht werden.

11.6. Um die Verfügbarkeit an Platz, für den Transport der Gegenstände und der Tieren (Paragraphen 11.2, 11.3, 11.4) festzustellen, muss der Passagier mit angemessenem Vorschuss den Call Center anrufen. Andernfalls könnten die Annahme dieser Gegenstände, oder der Tieren beim check-in verweigert werden. Der Passagier, der den Transport der Gegenständen oder der Tieren erfordert, muss in Besitz der über dem Call Center gemachten Buchung sein.

11.7. Die Tarifen für den Transport der Gegenstände oder der Tieren, müssen bei der Eintragung am Ticketschalter im Flughafen, oder im Reisebüro gleichzeitig mit der Buchung bezahlt werden.

11.8. Die Passagieren können ein einziges nicht aufgegebenes Gepäckstück mit sich auf das Flugzeug bringen. Dieses Gepäck darf nicht schwerer als 10 kg sein und seine Masse nicht höher als 100 cm (Länge+Höhe+Tiefe) sein.

11.9. Zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Geld, Schmuckstücke, Silberzeug, und edle Metalle allgemein, Wertpapiere allgemein, Reisepässe, oder andere Identitätsdokumente, werden von der Fluggesellschaft nicht als aufgegebene Gepäckstücke akzeptiert.

11.10. Auf den nicht aufgegebenen und/oder aufgegebenen Gepäckstücken muss der Passagier ein Namensschild mit Vornamen und Namen anbringen. Namensschildlose Gepäckstücke werden von der Fluggesellschaft nicht akzeptiert. Namensschilder, für die Kennzeichnung des Gepäcks, sind im Flughafen am Check-in Schalter der Fluggesellschaft erhältlich.

11.11. Die Fluggesellschaft nimmt keine Haftung für: Zerbrechliche oder verderbliche Artikel, die nicht entsprechend verpackt sind; Schäden von geringem Umfang an die Aussenoberfläche der Gepäcke, wie (z. Bsp.) Flecken oder Kratzer, die von der Nutzung der gleichen, für den Zweck für den sie bestimmt sind, kommen; Wasserschäden am Gepäck, das aus nicht wasserdichtem Material besteht. 11.12. Bei Verlust, Beschädigung oder verspätete Übergabe des Gepäcks, werden die Rechte des Passagiers durch die Konvention von Montreal von 1999 gewährleistet.

11.13. Bei einer Anzeige wegen Verlust des Gepäcks, ist der Flughafen, für die ersten 5 Tagen, für den Vorgang zuständig; vom sechsten Tag wird der Vorgang der Fluggesellschaft übertragen. Allfällige Informationen können mit einer Email an luggage@flybelleair.com erfordert werden.

12. Gefährliche Gegenstände im Gepäck
12.1. Die folgenden Gegenstände können aus Sicherheitsgründen nicht im Gepäck des Passagiers mitgebracht werden:
- Komprimierte Gase ( tiefgekühlte, entzündliche, nicht entzündliche, giftige) wie Butan, Sauerstoff, flüssiger Stickstoff, Stahlflaschen für Atemschutzgeräte;
- Korrosive Mittel wie Säuren, Alkali, Quecksilber und Batterien mit flüssigen Elemente;
- Explosive Munitionen, Pistolen, Feuerwerke und Raketen;
- Entzündliche Flüssigkeiten und Feststoffe wie z. Bsp. Gas für Feuerzeuge;
- Streichhölzer, Lösungsmittel, Lack, Feuerzeuge;
- Radioaktive Materialien;
- Taschen und Koffer mit Alarmvorrichtungen;
- Oxidierende Mittel, wie z. Bsp. Bleichpulver, Peroxyde;
- Gifte und ansteckende Mittel wie Insekten- und Unkrautvertilgungsmittel und Mittel mit aktiven Viren;
- Andere gefährliche Gegenstände wie magnetische, verletzende oder reizende Materialien.

12.2. Es können Medikamente und Kosmetikprodukte in beschränkter Menge mitgenommen werden, die für den Passagier während der Reise notwendig oder angemessen sind, wie z. Bsp. Haarspray, Parfums und Medikamente die Alkohol enthalten. Viele der oben genannten können als Ware transportiert werden, wenn sie der Cargoregelung gemäss verpackt sind.

12.3. An Bord ist der Gebrauch von elektronischen Geräten aller Art nicht gestattet. Weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich.

12.4 Die folgenden Gegenstände können mitgeführt werden:
- Medikamente oder Toilettenartikel, die für die Reise nötig sind, bis max. 2 kg oder 2 l;
- Alkoholische Getränke, Parfums oder Kölnischwasser bis max. 2 l;
- Trockeneis bis max. 2 kg, nur im Handgepäck;
- Raucherartikel, wenn bei sich getragen. Nicht erlaubt sind jedoch Brennstoffe für Feuerzeuge, Ersatzteile und Feuerzeuge die flüssigen nicht absorbierten Brennstoff enthalten;
- Pacemakers die radioaktives Material enthalten, wie z. Bsp. Plutoniumbatterien;
- Kleine Kohlendioxid Zylinder (inbegriffen Ersatzteile für die Reise) für die Betätigung von mechanischen Gliedern;
- Katalytische Lockenwickler, die Kohlenmonoxid enthalten, nur im aufgegebenen Gepäck. Der Deckel muss fest über das erhitzende Element geschlossen sein. Gasersatzteile sind nicht gestattet;
- Mit Erlaubnis der Fluggesellschaft, sind kleine Sauerstoff- oder Luftzylinder für ärztlichen Gebrauch gestattet (max. 2 l);
- Mit Erlaubnis der Fluggesellschaft und nur als aufgegebenes Gepäck, sind gut verpackte Patronen für Athleten gestattet (max. 5 kg). Absolut verboten sind Munitionen mit Explosiv- oder Brandkugeln.

13.ANGEWANDTE REGELUNG UND WICHTIGE HINWEISE
13.1. Der Flugtransport wird im italienischen Bereich geregelt von:
- dem Italienischen Gesetz der Navigation;
- den Bestimmungen der EU Regelung n. 2027/97 und von den einschliesslichen Ausnahmen und Einschränkungen was die Haftung der Fluggesellschaft angeht;
- von den allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft für Passagiere und Gepäck und von den betreffenden Regelungen; die oben genannten allgemeinen Bedingungen der Fluggesellschaft und die oben erwähnten Regelungen vervollständigen und sind wesentlicher Anteil dieser Bedingungen; die allgemeinen Bedingungen sind auf der Hinterseite des Flugtickets wiedergegeben und können jedenfalls auf Anfrage in den Büros der Fluggesellschaft angesehen werden.
Der Flugtransport, der ein ausländisches End- oder Zwischenziel hat, untersteht der EU Regelung n. 2027/97 und den einschliesslichen Ausnahmen und Einschränkungen was die Haftung der Fluggesellschaft angeht. Für die von der Regelung nicht vorausgesehenen Themen wird die Konvention von Warschau angewandt.

13.2 Die Ausnahmen und/oder Einschränkungen der Haftung der Fluggesellschaft betreffen auch ihre zuständigen Agenten oder Vertreter und alle juristischen Personen, wessen Flugzeug für den Transport benutzt werden sollte, sowie die zuständigen Agenten oder Vertreter der juristischen Personen. Keiner der zuständigen Agenten oder Vertreter der Fluggesellschaft hat die Erlaubnis eine Bestimmung der vorliegenden Bedingungen zu ändern oder zu entfernen.

13.3. Eine Fluggesellschaft, die ein Ticket für den Transport mit einer anderen Fluggesellschaft ausstellt, wirkt nur als Vertreter derselben.

13.4. Das aufgegebene Gepäck wird nur dem Inhaber des Gepäckbelegs übergeben.

13.5. Bei nationalen, sowie auch bei Internationalen Flügen, müssen Beschwerden, die das aufgegebene Gepäck betreffen, unmittelbar bei der Rückgabe, oder wann die Rückgabe vorgenommen werden sollte, durch die PIR ( Property Irregular Reports) Formulare schriftlich eingereicht werden. Die PIR Formulare sind in den Flughäfen erhältlich. In diesen Fällen muss das Beschwerden der Fluggesellschaft eingereicht werden: - Im Fall einer Beschädigung, oder unmittelbar nachdem man die Beschädigung entdeckt und auf jedem Fall innerhalb von 7 Tagen nach der Rückgabe;
- Im Fall einer Verspätung der Rückgabe, innerhalb von 21 Tagen nach der erfolgten Rückgabe des Gepäcks. Bei nationalem Transport muss das Beschwerden der Fluggesellschaft eingereicht werden:
- Im Fall einer Beschädigung, oder unmittelbar nachdem man die Beschädigung entdeckt und auf jedem Fall innerhalb von 3 Tagen nach der Rückgabe;
- Im Fall einer Verspätung der Rückgabe, innerhalb von 14 Tagen nach der erfolgten Rückgabe des Gepäcks.

13.6. Der Name der Fluggesellschaft kann auf dem Ticket abgekürzt geschrieben werden. Der ganze Name der Fluggesellschaft und seine Abkürzung erscheinen auf jeden Fall auf der Preisliste, und auf den Bedingungen oder auf dem Flugplan der Gesellschaft. Die vorausgesehenen Zwischenlandungen sind auf dem Flugticket oder auf dem Flugplan angezeigt.
Der mit anderen Fluggesellschaften in Zusammenarbeit auszuführender Transport wird als einheitliche Operation angesehen.

13.7. Das Flugticket ist für ein Jahr vom Kaufsdatum gültig.

13.8. Im Fall das Flugticket in Verletzung der anwendbaren Gesetze, oder der Tarifen und Bedingungen der Fluggesellschaft erworben wurde, kann diese den Transport verweigern.

13.9. Einige Sondertarife sind an Bedingungen ausgesetzt, die Einschränkungen vorschreiben oder eine Änderung der Buchung verbieten. Der Preis des Tickets kann eine Anzahl von Regierungssteuern und verschiedener amtlichen Diensten einbeziehen, die manchmal einen bedeutenden Anteil des Transportspreises darstellen. Diese Steuern sind im Preis inbegriffen, oder werden im Steuern -Feld des Tickets angegeben.

13.10. Die Fluggesellschaft verpflichtet sich den Passagier und das Gepäck mit einer angemessenen Dienstbarkeit zu befördern. Die auf den Flugplänen oder woanders angegebenen Stunden sind nicht garantiert und sind nicht Bestandteil dieses Vertrags. Der Beförderer kann sich fristlos von anderen Beförderern vertreten lassen, andere Flugzeuge benutzen und wenn nötig die auf dem Ticket vorausgesehenen Zwischenlandungen ändern. Der Flugplan kann fristlos geändert werden. Der Beförderer haftet nicht für Anschlussflüge.

13.11. Die online, telefonischen und per Email Kaufsverfahren werden von Bestimmungen der Rechtsverordnung n. 185 des 22 May 1999 geregelt. Diese Bestimmungen werden für Transportverträge angewandt und es bleiben die Ausnahmen in Artikel 7. der oben genannten Verordnung.

14. WARNUNG FÜR DIE PASSAGIERE, IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT ART. 6, N. 2, (EG) REGELUNG N. 2027/97
Bezogen auf die (EG) Regelung n. 2027/97,in Kraft seit dem 17. Oktober, 1998, untersteht die Verantwortung des Betreibers , der Mitglied der Gemeinschaft ist, keiner finanziellen Begrenzung, für Schäden bei Unfällen, bei denen ein Fluggast getötet, körperlich verletzt oder sonst gesundheitlich geschädigt wird, sofern sich der betreffende Unfall an Bord eines Flugzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen ereignet hat. Schadenersatz bei Tod oder Körperverletzung: Es gibt keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Allerdings wurde eine erste Haftungsebene mit einer verschuldensunabhängigen Haftung des Luftfahrtunternehmens bis zur Höhe von 100 000 SZR (Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds, d. h. rund 135 000 EUR) festgelegt. Das Luftfahrtunternehmen kann keine Einwendungen gegen Schadenersatzforderungen erheben. Daneben gibt es eine zweite Haftungsebene auf der Grundlage einer Schuldvermutung auf Seiten des Luftfahrtunternehmens; von dieser Haftung kann sich das Unternehmen nur befreien, indem es nachweist, dass es nicht fahrlässig gehandelt hat (die Beweislast liegt beim Luftfahrtunternehmen).Ausgeschlossen sind Schäden die einer fahrlässigen Handlung des Passagiers zugeschrieben werden können Ein Luftfahrtunternehmen muss innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadensersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 15 000 SZR. Der Versicherungsschutz von Belle Air für die Haftpflicht ist der Regelung gerecht.

15. BENUTZUNG DER WEBSITE, COPYRIGHT DES SOFTWARE
Diese Website ist nur für private Benutzung bestimmt und kann nicht geändert, reproduziert, vervielfältigt, kopiert, verliehen, verkauft oder in irgendwelche andere Weise für kommerzielle Zwecke benutzt werden.
Alle Inhalte der Website, Texte, Grafik, Logos, Bilder und Audio sind Eigentum von Belle Air und sind vom Copyrightgesetz geschützt

16. ZUR KENNTNIS DES D.LGS 196/2003 DATENSCHUTZ
16.1. Das Luftfahrtunternehmen nimmt extreme Rücksicht auf die von den Passagieren gelieferten persönlichen Daten und nimmt Massnahmen um Ihre Privatsphäre zu schützen.

16.2. Das Luftfahrtunternehmen speichert Informationen, die erforderlich sind, um Ihre Flugbuchung oder, Serviceleistungen zu erbringen, auf Anfragen Ihrerseits zu reagieren, Ihnen bei technischen Problemen zu helfen oder Sie auf Wunsch zu kontaktieren. Deshalb, werden die oben genannten Daten nur im Rahmen der erwähnten Zwecke genutzt, und falls sie nicht vorhanden sein sollten, wird die Fluggesellschaft ihre Verpflichtungen nicht einhalten können.

16.3. Ihre Daten können vom Luftfahrtsunternehmen an andere Abteilungen weitergeleitet werden, wessen Tätigkeit für den Transport notwendig ist. Die Daten können ausschliesslich für diesen Zweck weitergeleitet werden.

16.4. Der Rechtsverordnung 196/2003 Artikel 7. gemäss, kann der Passagier jederzeit folgendes anfordern:
- Die Bestätigung des Bestehens der persönlichen Daten, auch wenn sie noch nicht registriert sind, und deren Bericht in einer lesbaren form zu erhalten.
- Eine Bestätigung des Bestehens der eigenen Daten beim Luftfahrtsunternehmen fördern; für jede dieser Anforderungen, im Fall die Existenz nicht bestätigt sein sollte, kann ein Kostenbeitrag erfordert werden. Der Beitrag darf nicht höher als die effektiven Kosten sein.
- Auskunft bekommen über die Herkunft der persönlichen Daten, des Zwecks und der Modalitäten der Bearbeitung. Im Fall elektronische Geräte eingesetzt werden, kann man sich über die angewandte Logik der Verarbeitung erkundigen. Ausserdem besteht das Recht, sich über die Personalangaben des ernannten Verantwortlichen für die Bearbeitung der persönlichen Daten zu erkundigen. Auf gleicher Weise kann man Informationen über die Wesen und ihren Kategorien, die Zugang auf die Daten haben, erfordern.
- Die Aktualisierung, die Berichtigung und die Ergänzung der Daten erhalten; Bei Verstoss gegen das Gesetz, die Löschung, die Umwandlung in anonyme Form oder die Blockierung der Daten fordern. Inbegriffen sind Daten, wessen Bewahrung, im Zusammenhang mit dem Zweck für den sie erfasst oder anschliessend bearbeitet wurden, nicht nötig ist. Man kann auch eine Bescheinigung anfordern, die bestätigt, dass die oben genannten Verfahren auch allen die Zugriff auf die Daten haben, mitgeteilt wurden. Ausgeschlossen sind Fälle in welchen die Ausführung unmöglich ist oder in welchen, um das Recht zu schützen, verhältniswidrige Mittel eingesetzt werden müssen.
- Aus rechtmässigen Gründen, oder im Fall die Daten für die Zusendung von Werbematerial, für den Direktverkauf, oder für Marktforschungen benutzt werden, können die persönlichen Daten, auf Anfrage, kostenlos blockiert werden. Dasselbe gilt im Fall die an dritte mitgeteilt und verbreitet werden.

16.5 Um die eigenen Daten zu löschen, ist es nötig eine schriftliche Mitteilung per Fax, Email, oder Post an den Hauptsitz der Fluggesellschaft zu senden.

16.6. Herr Arbi Xhelo, Blv. Zogu I, Nr. 1 (Qendra Tregtare Tirana), Tiran, Shqipri, besitzt, sammelt und bearbeitet die persönlichen Daten, und ist für dessen Bearbeitung auch verantwortlich.


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