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Mitteilung fr die Passagiere Aktualisierung am 6 November 2006
Neue EU Sicherheitsvorschriften an Flughfen
Zum
Schutz der Fluggste gegen die neue Gefhrdung durch flssige Sprengstoffe
hat die Europische Union (EU) neue Vorschriften erlassen, die die
Flssigkeitsmengen beschrnken, welche von Fluggsten durch die
Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden drfen. Sie betreffen alle
Fluggste die von Flughfen der EU zu allen Zielen starten.
Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen knftig
die Fluggste und ihr Handgepck zustzlich zu den bisher schon verbotenen
Gegenstnden auch nach Flssigkeiten durchsucht werden. Die neuen Vorschriften
beziehen sich jedoch nicht auf Flssigkeiten, die in Geschften hinter den
Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft
erworben werden.
Die neuen Bestimmungen gelten ab Montag, den 6. November 2006
auf allen Flughfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz bis auf
weiteres.
Was ist
neu?
Beim Packen
Whrend es fr die Flssigkeiten die sich im Gepck das im Laderaum
transportiert wird (dasjenige Gepck, das Sie am Check-in Schalter aufgeben und
am Zielflughafen wiedererhalten) keine Begrenzungen gibt, ist im Handgepck,
welches Sie an den Sicherheitskontrollstellen vorweisen, nur eine begrenzte
Menge Flssigkeiten erlaubt. Das einzelne Behltnis darf nicht grsser
als 100 ml sein (1/10 Liter) oder gleichwertiges (z.Bsp. 100 Gramm). Alle
Behltnisse mssen bequem und vollstndig in einen durchsichtigen wieder
verschliessbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen (d.h. mit
Massen von ca. 18 x 20 cm; vgl. Bild). Es ist nur ein Beutel je Fluggast
gestattet (Kleinkinder einbegriffen). Ausserhalb des Plastikbeutels knnen
Medikamente und fr diettische Zwecke verschriebene Flssigkeiten, sowie auch
Babynahrung ohne jegliche Volumenbegrenzung transportiert werden.
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Am Flughafen
Zur Erleichterung der Luftsicherheitskontrollen haben Fluggste:
- Alle mitgefhrten Flssigkeiten an der Kontrollstelle aus dem Handgepck zu
nehmen und dem Kontrollpersonal zur Rntgenkontrolle zu bergeben;
- Mntel und Jacken auszuziehen; diese Kleidungsstcke werden getrennt der
Rntgenkontrolle unterzogen;
- Laptops und vergleichbare elektrisch betriebene Gegenstnde aus dem
Handgepck herauszunehmen; sie werden ebenfalls einer separaten
Rntgenkontrolle unterzogen.
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Unter Flssigkeiten fallen:
- Wasser und andere Getrnke, Suppen, Sirups
- Cremen, Lotionen und le
- Parfums
- Sprays
- Gels, darunter Haargel und Duschgel
- Der Inhalt von Druckbehltern z.B. Rasierschaum, andere Arten von Schaum und
Deos
- Pasten, auch Zahnpaste
- Mischungen aus festem und flssigem Material
- Mascara
- Alle weiteren Artikel von hnlicher Konsistenz*
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Artikel von hnlicher
Konsistenz |
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Nicht gestattet
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Gestattet
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- Schokoladencreme |
- Mit Schokoladencreme bestrichene Brtchen |
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- Erdnussbutter |
- Mit Erdnussbutter bestrichene Brtchen |
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- Flssiges Mascara |
- Puder, Rouge |
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- Flssiger Lippenglanz |
- Fester Lippenstift |
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- Yoghurt, Frischkse |
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- Geschmolzener Kse (z.Bsp. Camembert) |
- Kse in fester Form (z.Bsp. Edam, Parmesan) |
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- Aerosol-, roll on Deos |
- Talkpuder |
| nderungen der Liste sind
vorbehalten
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Sie knnen weiterhin:
1. Flssigkeiten in Gepck transportieren, das Sie am Check-in Schalter
aufgeben. Die neuen Vorschriften betreffen ausschliesslich das Handgepck;
2. In Ihrem Handgepck Medikamente und diettische Lebensmittel, darunter auch
Babynahrung, transportieren, die whrend des Fluges bentigt werden. In diesem
Fall gibt es keine Beschrnkung der Flssigkeitsmenge, die Sie mitnehmen
drfen. Die Notwendigkeit und Echtheit dieser Medikamente und Nahrungsmittel
ist auf Verlangen der Kontrollkrfte glaubhaft zu machen (z. B. durch
rztliches Attest oder entsprechende Ausweise).
3. Auf EU Flughfen Flssigkeiten wie zum Beispiel Getrnke und Parfums bei
Geschften kaufen, die sich hinter der Bordkartenkontrollstelle befinden oder
diese an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erwerben. Befinden sich
diese Flssigkeiten in einer speziell versiegelten Tte, ffnen Sie die Tte
erst, wenn Sie durch die Sicherheitskontrolle gegangen sind (andernfalls
knnten die Flssigkeiten bei den darauf folgenden Sicherheitskontrollen
beschlagnahmt werden) und behalten Sie die Quittung! Auch in diesen Fllen gibt
es keine Beschrnkung der Flssigkeitsmenge, die Sie mitnehmen drfen.
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Diese Flssigkeiten knnen zustzlich zu den
mitgebrachten, im wieder verschliessbaren 1 Liter-Beutel transportierten,
Flssigkeiten mitgenommen werden.
Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebro vor
Reiseantritt befragt werden.
Bitte seien Sie zuvorkommend und kooperieren Sie mit den
Sicherheitszustsndigen und dem Fluggesellschaftspersonal.
Dieses Dokument wurde zusammengestellt von der Europischen Kommission, der
Vereinigung Europischer Fluggesellschaften (AEA) und dem Airports Council
International.
Hinweis: Dieses Dokument stellt eine Zusammenfassung der
wesentlichen Bestandteile des entsprechenden EU-Gesetzes dar ("New EU Security
Rules at Airports - A Brief guide to help you"). Alle rechtlichen Schritte oder
Ansprche sollten ausschlielich aufgrund des tatschlichen Gesetzestextes ( EU
Reg 1546/2006 vom 4. Oktober 2006) geltend gemacht oder eingeleitet werden.
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